AGB der Kowert Gärtnermeister
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen FIRMENNAME, Industriestraße 1, 33803 Steinhagen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Garten-, Landschaftsbau- und Pflegeleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich. Weichen die tatsächlichen Kosten um mehr als 15 % vom Kostenvoranschlag ab, wird der Auftraggeber vorab informiert.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen, bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich.
Vereinbarte Ausführungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Witterungsverhältnisse, Lieferengpässe oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verursacht werden.
Bei witterungsbedingten Verzögerungen wird der Auftraggeber schnellstmöglich informiert und ein neuer Termin vereinbart.
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Die Vergütung ergibt sich aus dem vereinbarten Angebot oder Kostenvoranschlag. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von XX Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
Bei größeren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes zu verlangen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung unverzüglich abzunehmen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe von Mängeln, gilt die Leistung als abgenommen.
Erkannte Mängel sind bei der Abnahme schriftlich festzuhalten. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Werkleistungen 2 Jahre ab Abnahme gemäß § 634a BGB. Für Pflanzen gilt eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr ab Lieferung/Pflanzung, sofern die Pflege durch den Auftraggeber ordnungsgemäß erfolgt ist.
Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Auftraggeber, höhere Gewalt, Witterungseinflüsse oder nicht ordnungsgemäße Pflege entstanden sind.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Dauerpflegeverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von X Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG) verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, ORT DES GERICHTSSTANDS.
Stand: MONAT JAHR